Strafprozess

Homepage eines Gefangenen.
  Foto links: Oskar Gröning
Vergleich


„Solange der Staat mit Idiotentest schikaniert, abzockt und Existenzen vernichtet, wird man sich immer anderswo Führerscheine beschaffen“.

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NACH FÜNF JAHREN HAFT (inklusive U-Haft von 2006-2007) wäre ich am 03. Mai 2016 aus der Strafhaft entlassen worden. Stattdessen wurde ich in neuer Sache am „Entlassungstag“ in die JVA Cottbus verbracht!

 

HAFTBEFEHL IM NETZ

– ENTLASSUNGSGESPRÄCHE- UND DANN APRIL APRIL

– OFFENER BRIEF AN STAATSANWALT

– GROB VERFASSUNGSWIDRIG

LORD KNUD: DIE KLEINEN HÄNGT MAN UND DIE GROßEN LÄSST MAN LAUFEN

ANWALT: „…Diese reinen Fakten, die sowieso jeder weiß, warum soll man die nicht ins Netz stellen…“.

 


Prozessbeobachter gesucht!

Auskunft über die angesetzten Verhandlungstage erteilt Frau Kersten (4. Strafkammer).

Phone: 0335 366-1812
Vermittlung: 0335 366-0

Der Strafverteidiger

2. Franz Lange


 

Nach 3 Jahren, 3 Wochen und 6 Tagen ist es nun amtlich: Ich, Thomas Günter Scholz, werde am 03. Mai 2016 nicht aus der Strafhaft entlassen. Am 22. Februar 2016 hat die 4. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) Haftbefehl erlassen! Die mündliche Verkündung war am 7. März 2016.

 

Auszüge aus dem Haftbefehl:

Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)

 

Aktenzeichen: 24 KLs 11/15

 

Gegen den Angeklagten Thomas Günter Hermann Scholz, zur Zeit in anderer Sache in Strafhaft in der JVA Berlin-Plötzensee, wird die Untersuchungshaft angeordnet. Er ist dringend verdächtig, in der Zeit vom 08.10.2010 bis zum 26.01.2013 in mindestens 32 Fällen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit unechte Urkunden hergestellt zu haben (…) In der Zeit vom 08.10.2010 bis zum 28.11.2012 stellte der Angeklagte in mindestens 32 Fällen gefälschte Führerscheine her. Bei den Bestellern handelte es sich um Personen, denen durch ein Gericht oder die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden war oder die niemals eine Fahrerlaubnis besessen hatten.

Der Angeklagte wurde aufgrund ähnlicher Sachverhalte am 19.10.2007 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Verkündung des Urteils entzog sich der Angeklagte der Strafvollstreckung durch Flucht und konnte erst am 26.01.2013 festgenommen werden.

Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO.

Frankfurt (Oder), den 22.02.2016
Landgericht 4. Strafkammer

Sattler, Vorsitzende Richterin
Dr. Krieglstein, Richter
Karkmann, Richter

 

Offener Brief

Offener Brief vom Angeklagten Thomas Scholz an Oberstaatsanwalt Pfeiler am Landgericht Frankfurt (Oder)

 

Aktenzeichen: 277 Js 4214/13

 

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Pfeiler,

in dem von Ihnen genannten Urteil vom 01.10.2006 hatte das Landgericht Berlin die allgemeinverbindlichen Regeln zur Verständigung im Strafprozess grob missachtet. Mit fatalen Folgen!

Mit der Veröffentlichung meines Falles im Netz möchte ich unter anderem sicherstellen, dass Unwahrheiten und fehlerhafte Darstellungen erkannt, berücksichtigt und korrigiert werden (siehe Seite 3a).

Es lag nie in meiner Absicht, Sie persönlich anzugreifen.

Hochachtungsvoll
Thomas Günter Scholz

 

Grob Verfassungswidrig

Keine Gleichheit vor dem Gesetz!

Wie die Justiz mutmaßliche Millionenbetrüger laufen lässt!

In Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz BRD steht: „…Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich…“. Doch faktisch stimmt das nicht. So ließ die deutsche Justiz zum Beispiel zwei mutmaßliche Millionenbetrüger laufen. Klaus Wienhold und Christian Neuling wurden niemals angeklagt. Die Verfahren wurden still und heimlich eingestellt (Quelle: „Der Tagesspiegel“). Es sind keine Einzelfälle. Derartige Machenschaften bestätigen wieder einmal mehr: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Auch Radio-Legende Lord Knud sieht das so. Wir alle wissen: Im Strafrecht wird mit zweierlei Maß gemessen!

Konkreter Vergleich:

Klaus Wienhold (Aubis-Gruppe)
Angenommener Schaden: 15 Millionen Euro
Folgen: Das Betrugsverfahren wurde still und heimlich eingestellt.

Christian Neuling (Aubis-Gruppe)
Angenommener Schaden: 15 Millionen Euro
Folgen: Das Betrugsverfahren wurde still und heimlich eingestellt.

Thomas Günter Scholz
Angenommener Schaden: 57.000 Euro
Folgen: Haftbefehl, Anklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)

 

Dreijähriger Psychoterror

Entlassungsgespräche – und dann April April

In der im Haftbefehl genannten anderen Strafsache befinde ich mich seit dem 26. Januar 2013 in Haft. Am 03. Mai 2016 wäre ich aus der Strafhaft entlassen worden. In Bezug auf das nun bevorstehende Strafverfahren musste ich mehr als drei Jahre lang ständig in der quälenden Ungewissheit leben, ob ich wie vorgesehen entlassen werde, oder ob in neuer Sache Haftbefehl erlassen wird. Der brutale Psychoterror ging sogar soweit, dass man mich noch im Februar 2016 glauben ließ, ich würde am 03. Mai 2016 entlassen werden. So suchte mich am 01. und 22. Februar 2016 ein gewisser Sebastian Hämmerle von der Straffälligen- und Bewährungshilfe (030/86471352) auf und führte mit mir entlassungsvorbereitende Gespräche. Sieben Tage später (29.02.2016) dann der braune Terror: „Sie werden doch nicht entlassen“. Stattdessen Haftbefehl und Untersuchungshaft.

Ich denke, dass ich niemandem erklären muss, was derartige Gestapo-Methoden für traumatische Folgen haben. Seit Februar 2016 werde ich wieder von schlimmsten Albträumen geplagt. Alle handeln sie von Entlassung, erneuter Festnahme, Verurteilung und Gefangenschaft.

Ganz zu schweigen davon, dass dieses Verfahren der Ursprung dafür ist, dass ich SEIT ÜBER DREI JAHREN zu untersuchungshaftähnlichen Bedingungen einsitze (kein Ausgang, kein Urlaub, kein offener Vollzug, keine vorzeitige Entlassung). Der Justiz ist aus zahlreichen Führungsberichten gut bekannt, dass meine im Ausland lebende Verlobte mich im August 2014 verlassen hat und das ich somit keinerlei Kontakte mehr in’s Ausland habe. Fluchtgefahr anzunehmen ist somit völlig absurd. Nach über DREI JAHREN Haft muss man nicht mit einem Haftbefehl rechnen. Erst recht dann nicht, wenn ZWEI MONATE vor Haftende bereits Entlassungsvorbereitungen getroffen wurden. Sowas ist eindeutig Nazi-Terror.

Kommentare

Der Autor dieser Website ist Herr Thomas Scholz. Er befindet sich aktuell deshalb in Haft, weil er seinerzeit MPU-Betroffenen Führerscheine verschafft hatte. Es ging damals um die Vermittlung ausländischer Führerscheine an 136 Interessenten – binnen eines Zeitraumes von FÜNF Jahren. Dafür bekommt man in diesem Land eine höhere Freiheitsstrafe als NS-Kriegsverbrecher und Totprügler (Fall Jonny K.). Im “Zuchthaus“ Berlin-Moabit wurde Herr Scholz physisch und psychisch gefoltert. Das diese Menschenrechtsverletzungen der einzige Grund für seine damalige Flucht in’s Ausland waren, dies hat das Gericht in Frankfurt (Oder) bisher nicht ausreichend gewürdigt.

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