Die braune Pest!

“Ich befinde mich weder in der Psychiatrie noch in Sicherungsverwahrung. Trotzdem wußte ich drei Jahre lang nicht, wann ich freikomme“. Thomas Scholz

Das ist ein Skandal a la Gustl Mollath und der Ex-Verteidiger schaute diesbezüglich tatenlos zu.



Es geht um beständige Menschenrechtsverletzungen, es geht um Folter durch seelische Misshandlungen, es geht um Machtmissbrauch und Entrechtung (Unterseiten 4-7).

Im aktuellen Fall geht es um Machtmissbrauch und Pychoterror, unangemessene Verfahrensverzögerung sowie um die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG).


Das auf Unterseite 1 näher bezeichnete Strafverfahren ist seit über drei Jahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) anhängig. Ein Härtefall an Justizwillkür. Denn es bedeutet untersuchungshaftähnliche Bedingungen für die Dauer von über drei Jahren. Im Klartext: Drei Jahre lange keinerlei Chance auf vorzeitige Entlassung und drei Jahre lang keinerlei Hafterleichterungen. Allein dies ist schon zutiefst menschenverachtend.

Hinzu kommen dann noch drei Jahre quälende Ungewissheit, ob ich am 03. Mai 2016 entlassen werde oder nicht (siehe Startseite). Ein solcher Psychoterror ist Folter nach NS-Manier.



Die zentralen Themen dieses Falles finden Sie auf den Seiten 1-7.

➩1. Der Fall