2. Unrecht

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Jeder erkennt die Unverhältnismäßigkeit

Während meiner Zeit in Strafhaft habe ich mit einer Vielzahl von Leuten über meinen Fall gesprochen. Das waren Abgeordnete, Juristen, Journalisten, Professoren, Pädagogen, Polizeibeamte, Mediziner, Geistliche, und Vollzugsbeamte.

Jeder erkannte sofort die brutale Unverhältnismäßigkeit. Das Strafmaß steht in keinem Verhältnis zur Schuld. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass aus einer 3½-jährigen Haftstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wurde. Statt mich seinerzeit binnen eines Jahres wegen gleicher Delikte ZWEIMAL anzuklagen, hätte man ebenso gut alles in einem einzigen Verfahren verhandeln können. Die seinerzeit zuständige Anklägerin wollte dies jedoch mit allen Mitteln verhindern. Sie wollte ein Exempel statuieren. Der Anwalt formulierte es damals so (Zitat aus bester Erinnerung): “Die pissige Staatsanwältin  will sie unbedingt zweimal anklagen“.



Das Unrecht geht weiter

Und jeder erfahrene Prozessbeobachter weiß: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder hätte das gegen mich laufende Verfahren selbstverständlich auch einstellen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschuldigte wegen gleicher Delikte zum dritten Mal angeklagt würde, und wenn er wegen gleicher Delikte bereits eine empfindliche Freiheitsstrafe verbüßt hat (§ §154, 154a StPO). Bei mir sind das bei Prozessbeginn dann immerhin satte fünf Jahre. Nach dem bisherigen Stand der Dinge wird die Anklage von dieser Rechtsvorschrift jedoch keinen Gebrauch machen. Warum auch. Ich bin schließlich kein Josef Ackermann, und auch nicht Klaus Esser (Mannesmann).

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